Ein Mann, der in Walt Disney World Urlaub gemacht hat, kämpft derzeit darum, eine Klage wegen unrechtmäßiger Tötung vor Gericht durchzusetzen, weil in Disney Plus und auf der Website des Unternehmens, die er verwendet hat, Schiedsklauseln enthalten sind Tickets zu kaufen. Als Jeffrey Piccolo sich 2019 für eine kostenlose Testversion des Abonnementdienstes anmeldete, achtete er wahrscheinlich nicht besonders auf die Nutzungsbedingungen, was üblich ist.
Im Jahr 2023 machte er mit seiner Frau Kanokporn Tangsuan einen typischen Disney-Urlaub. Sie aßen im Raglan Road Irish Pub und Restaurant. Das Paar betonte mehrfach, dass Tangsuan an schweren Nahrungsmittelallergien leide, und das Personal versicherte ihnen, dass ihr Essen wie gewünscht zubereitet worden sei. Doch einige Stunden später begann sie einen anaphylaktischen Schock zu erleiden und verstarb. Piccolo versuchte, gemäß dem Gesetz von Florida eine Klage gegen Disney wegen ungerechtfertigter Tötung einzureichen, aber das Unternehmen blockierte die Klage aus drei verschiedenen Gründen.
Die erste und die zweite waren Klauseln in den Bedingungen sowohl von Disney Plus, das Piccolo bereits 2019 für eine Testversion angemeldet hatte, als auch der Disney-Website, auf der er Tickets für Epcot kaufte. Diese verbindlichen Schlichtungsklauseln werden in den Nutzungsbedingungen verschiedener Software und Dienste häufig übersehen, ein Punkt, der in der Vergangenheit für Kontroversen gesorgt hat. In einer Gerichtsakte im Zusammenhang mit dem Fall zeigte sich Piccolos Anwalt schockiert über die Vorstellung, dass die Anmeldung bei einem Streaming-Dienst zum Verzicht auf jegliches Recht führen könnte, die Muttergesellschaft in Zukunft zu verklagen.
Die Klausel enthält in beiden Fällen nicht ausdrücklich ein Enddatum oder eine Verjährungsfrist, abgesehen von einigen Fällen, die die Klausel ungültig machen würden. Der ungerechtfertigte Tod gehört nicht dazu. Was in den Bedingungen abgedeckt ist, ist ebenfalls relativ unklar, manchmal wird auf alles Bezug genommen, was mit dem Dienst zusammenhängt, und manchmal wird auf jegliche Streitigkeit zwischen einem Benutzer und dem Unternehmen überhaupt Bezug genommen.
Der dritte Grund war, dass das Restaurant nicht ausdrücklich Eigentum von Disney selbst ist oder von Disney selbst betrieben wird. Das Restaurant ist auf einer Werbewebsite von Disney stark vertreten, befindet sich in Disney Springs und akzeptiert Speiseangebote, die zusammen mit Disney-Tickets in Urlaubspaketen verkauft werden. Diese drei Tatsachen lassen die Rechtmäßigkeit der dritten Klage des Unternehmens ungewiss.
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